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Sind Sie Immobilieneigentümer und haben Post vom Finanzamt?

So können Sie sich auf die Abgabe der Erklärung zur Grundsteuerreform vorbereiten:
Sollten Sie diesen Brief noch nicht erhalten haben, so kommt er sicher in den nächsten Tagen ins Haus: die Information zur Grundsteuerreform und zur damit verbundenen Erklärungsabgabe.
Hintergrund ist die neue Grundsteuerreform.
Zum Stichtag 1. Januar 2022 wird Ihr Grundbesitz neu bewertet. Diese Werte werden aber erst ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage zur Bemessung der Grundsteuer verwendet, worüber Sie natürlich bis dahin einen neuen Bescheid von Ihrem Finanzamt erhalten werden. Sie werden als Eigentümer einer Eigentumswohnung, eines Hauses oder Grundstückes also dieses Jahr aufgefordert, diese Angaben über das ELSTER Portal des Finanzamtes zu übermitteln. Dieses ist ab dem 1. Juli 2022 frei geschaltet. Aber keine Panik- Sie haben bis zum 31. Oktober 2022 Zeit. Jeder hat die Möglichkeit, dies seinem Steuerberater zu übergeben, aber auch dieser benötigt individuelle Angaben zu Ihrer Immobilie.
Wichtiger Hinweis: Sollte im laufenden Jahr 2022 ein Eigentümerwechsel stattfinden: der Eigentümer zum Stichtag 1.1.2022 ist für die Abgabe der Erklärung zuständig!
Welche Angaben sind das genau, wo finden Sie diese und wie können Sie sich jetzt vorbereiten?
1.Größe des Grundstückes – die Größe des Grundstückes finden Sie in Ihrem Grundbuchauszug oder der Auflassungsvormerkung nach einem Kauf und auch im Kaufvertrag. Sollten Sie nichts davon haben, so können Sie beim Grundbuchamt einen aktuellen Auszug beantragen. Das für Markkleeberg zuständige Grundbuchamt befindet sich in Borna Deutzener Straße 14. Auch online oder schriftlich kann dieser Antrag* eingereicht werden.
2. Wohnfläche Ihrer Immobilie – die Wohnfläche finden Sie in den Bauunterlagen. Bei Eigentumswohnungen können Sie auch in der Teilungserklärung Ihren Anteil einsehen oder errechnen. Oft steht die Wohnfläche auch in der Abrechnung Ihrer Hausverwaltung. Sie können auch als Eigentümer jederzeit Ihre Bauunterlagen- soweit vorhanden- im Bauarchiv der Stadt Markkleeberg Raschwitzer Straße 34a einsehen. Sollte nirgendwo etwas auffindbar sein, so steht Ihnen frei, einen Vermessungsservice in Anspruch zu nehmen, der natürlich Geld kostet. Bei einem „halbwegs normalen“ Grundriss sind Sie wahrscheinlich auch selbst in der Lage, die Wohnfläche zu erfassen. Zur Wohnfläche gehören alle Wohnräume, Bäder, Küchen, Flur sowie anteilig maximal zu ½ Terrassen, Balkone u.ä. Nicht berücksichtigt werden Garagen, Kellerräume u.ä. Sollten sich Schrägen im Obergeschoß befinden, so werden diese bei einer lichten Höhe unter 1 Meter nicht angerechnet, von 1-2 Metern zu 50 % und ab 2 Metern Höhe zu 100 %.
3. Anzahl der Garagen oder Tiefgaragenstellplätze Ihres Eigentums
4. Baujahr des Gebäudes – dieses finden Sie entweder in der Baubeschreibung, vielleicht in einem Exposè, welches Sie bei Kauf erhalten haben, im Bauarchiv oder Ihren eigenen alten Unterlagen. In aller Regel liegt auch ein Einheitswertbescheid vor. Bei manch älterer Immobilie ist das Baujahr auch nicht bekannt und man muß es einfach schätzen. Es gibt auch eine Liste* von denkmalgeschützten Immobilien in Markkleeberg mit dieser Angabe- falls Ihre Immobilie unter Denkmalschutz steht.
5. Jahr der Kernsanierung- falls das Gebäude Ihres Eigentums kern- also komplett grundsaniert wurde, müssen Sie dieses Jahr der Sanierung angeben. Bei Häusern wissen Sie das sicher selbst- bei Wohnungen auf jeden Fall Ihre Hausverwaltung.
6. Bodenrichtwert- Grundlage für diesen Wert sind amtliche Kaufpreissammlungen. Der Gutachterausschuß des Landkreises Leipzig stellt den Bodenrichtwert aller 2 Jahre neu zur Verfügung. Man kann diesen online über das Geoportal des Landkreises abrufen oder eine/n fachkundige/n ImmobilienmaklerIn (wie mich) dazu befragen. Aktuell stehen auch schon die Bodenrichtwerte für 2022* zur Verfügung.
Sollten Sie Fragen zu dem Thema haben oder Formulare und Informationen hier im Artikel mit * gekennzeichnet) benötigen, nutzen Sie unseren Immobiliensprechtag für Eigentümer immer dienstags oder nach telefonischer Vereinbarung. Ich helfe Ihnen gern und habe für Sie auch einen Flyer zur Grundsteuerreform des Freistaates Sachsen zum Mitnehmen!