Aktuelles

Wie ist das eigentlich mit dem Energieausweis?

Mit der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV) ist seither die Vorlage eines gültigen Energieausweises zur Pflicht bei Vermietung und Verkauf von Immobilien geworden. Von der Besichtigung an, ist dieser vorzulegen bis hin in den Miet- oder Kaufvertrag zu dokumentieren.
Was ist ein Energieausweis? Der Energieausweis gibt Aufschluss über den energetischen Zustand einer Immobilie. Der Energieausweis soll Käufern und Mietern bei der Auswahl der Immobilie helfen und eine Vergleichbarkeit herstellen. Zugleich wird der Druck auf Anbieter unwirtschaftlicher Gebäude erhöht. Nach jetzigem Stand werden die Ergebnisse, insbesondere der Energie-Verbrauchskennwert, im Wesentlichen in Form einer Farbskala zwischen grün und rot dargestellt. Wer viel rot sieht, hat ein Haus im schlechten Energiestandard. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten.
Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis? Der Energieausweis auf Verbrauchsbasis, kurz Verbrauchsausweis, wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der Gebäudebewohner der letzten 3 Jahre erstellt und kostet zwischen ca. 30 Euro und 100 Euro. Der tatsächliche Verbrauch eines Gebäudes kann insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens vom angegeben Energieverbrauchskennwert abweichen. In der Regel reicht dieser unter Beachtung der Voraussetzungen bei dem Verkauf eines Einfamilienhauses aber aus.
Der Energieausweis auf Bedarfsbasis, kurz Bedarfsausweis, berechnet den Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Größe, der verwendeten Baumaterialien und der Anlagetechnik unter Normbedingungen. Diese Werte sind unabhängig von der Anzahl der Bewohner und deren Gewohnheiten. Er fußt auf ein technisches Gutachten und kostet ca. zwischen ca. 300 und 1.000 Euro. Der Betrag differiert je nach Bundesland, Anbieter und Aufwand. Beide Ausweise sind jeweils 10 Jahre gültig. Es kommt in der Praxis aktuell immer häufiger vor, daß die Energieausweise insbesondere bei Mehrfamilienhäusern abgelaufen sind und erneuert werden müssen. Prüfen Sie als Vermieter daher, ob Ihr Ausweis noch Gültigkeit hat! Ihr Verwalter steht hier in der Pflicht.
Wann benötige ich einen Energieausweis? Ein Energieausweis ist immer dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet wird. Bei einem Verkauf oder einer Neuvermietung von Immobilien müssen in kommerziellen Immobilienanzeigen die Art des Energieausweises, der entsprechende Kennwert, die Angaben zur Befeuerungsart, die Energieeffizienzklasse (bei neu ausgestellten Ausweisen) und das Baujahr angeben werden.
Bei Neubauten wird der Energieausweis durch die bauvorlagenberechtigten Architekten oder Planer zusammen mit dem Bauantrag eingereicht. Sie berechnen den EnEV-Nachweis vorab für den Bauantrag. Diese Berechnung behält in der Regel ihre Gültigkeit – und der Bauherr ist in der Pflicht, sich um den entsprechenden Nachweis zu kümmern. Das gilt auch für den Fall, wenn das Gebäude von den zuvor geplanten Details abweichen sollte.
Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet, den Energieausweis an den Käufer bzw. neuen Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden. Eigentümern, die keinen Energieausweis vorlegen können, droht ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro.
Wir als Makler bieten schon seit mehreren Jahren die Erstellung des Energieausweises als Serviceleistung unseren Verkäufern von Einfamilienhäusern, DHH oder Reihenhäusern an. Wir entlasten sie dahin gehend, in dem wir die Erstellung eines Energieverbrauchsausweises für Sie übernehmen bzw. arbeiten bei Bedarfsausweisen mit renommierten Ingenieuren und Gutachtern für Energieberatung vor Ort eng zusammen. Diese stehen dann auch den Käufern als hilfreiche Berater bei Renovierung und Sanierung zur Verfügung. Ebenfalls arbeiten wir mit Finanzierungsberatern zusammen, die unsere Käufer hinsichtlich finanzieller staatlicher Unterstützung in Form von Fördermitteln beraten können. Staatliche Förderung für die Heizungserneuerung (Optimierung/Modernisierung) und für den kompletten Austausch kann vor allem bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Dies ist sicher nicht nur für den Neukauf, sondern auch für Hausbesitzer allgemein interessant. Von der neuen Heizanlage unten im Keller bis zur Dämmung oben am Dach: Es gibt eine Vielzahl an Maßnahmen zur energetischen Modernisierung, die meist in Form von Zuschüssen oder günstigen Krediten gefördert werden. Die Broschüre FÖRDERGELD für Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien des Bundesministeriums kann sowohl im Internet als auch bei uns im Büro zum Immobiliensprechtag eingesehen werden.
Ihre Sybille Lipp Markkleeberger Immobilien (Stadtjournal OKT 2014)